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   VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18   

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VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18 (https://dejure.org/2019,48704)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.2019 - 12 A 7/18 (https://dejure.org/2019,48704)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - 12 A 7/18 (https://dejure.org/2019,48704)
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  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    Mit Urteil vom 14.02.2012 (2 BvL 4/10 - juris) stellte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die partielle Unvereinbarkeit der Professorenbesoldung der Besoldungsgruppe W 2 der hessischen Besoldungsordnung mit dem Grundsatz der angemessenen Alimentation gemäß Art. 33 Abs. 5 GG fest.

    Es stehe dem Gesetzgeber frei, ein angemessenes Alimentationsniveau über die Höhe der Grundgehaltssätze sicherzustellen oder etwa die Leistungsbezüge so auszugestalten, dass sie alimentativen Mindestanforderungen genügten (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - Rn. 184).

    Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 a.a.O. Rn. 145).

    Hierbei kommt es zu einer Überschneidung des Alimentations- und Leistungsprinzips (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 a.a.O. Rn. 154).

    Dies gilt insbesondere für die Professorenbesoldung, die seit jeher in einem besonderen Maß durch leistungsbezogene Elemente gekennzeichnet ist (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 a.a.O. Rn. 154).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die bestehenden Leistungszulagen ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und den sonstigen Modalitäten ihrer Vergabe nach ihrerseits additiven und keinen alimentativen Charakter aufweisen (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 a.a.O. Rn. 182).

    Davon ist auszugehen, wenn der unantastbare Kerngehalt der Alimentation als Untergrenze nicht mehr gewahrt ist (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 - 2 BvL 4/10, zit. n. juris Rn. 148, 168).

    Nicht nur die Höhe, sondern auch die Struktur der Besoldung darf danach nicht evident unzureichend sein (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 a.a.O. Rn. 152).

    Dieser Grundansatz ist von seinem gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 a.a.O. Rn. 157).

    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).

  • VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14

    Verfassungsmäßigkeit der Professorenbesoldung in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).

    Insofern besteht in der Umstellung und Verschiebung des Besoldungssystems, um eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen, ein sachlicher Grund für die Anrechnungsregelung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 a.a.O. Rn. 31 ff).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15

    Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    Daher sind sie an Art. 33 Abs. 5 GG zu messen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.04.2016 - 2 A 11124/15 - juris Rn. 28).

    Selbst wenn den Leistungsbezügen lediglich die Funktion zukommt, jenseits der alimentativen Grundsicherung individuelle Leistungsunterschiede besoldungsrechtlich zum Ausdruck zu bringen (Gawel, Neuordnung der W-Besoldung: Ausgestaltung und verfassungsrechtliche Probleme der Konsumtionsregeln zur Anwendung von Leistungsbezügen, Februar 2013, S. 7), werden die Leistungsbezüge nicht zu einer aus dem Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG herauszulösenden privatnützigen Rechtsposition (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.04.2016 a.a.O. Rn. 29; a.A: Sachs, NWVBl. 2013, 209; Battis/Grigoleit, ZBR 2013, 72).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    Diese tatbestandliche Rückanknüpfung ist mit dem Vertrauensschutzgrundsatz vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - juris Rn. 174).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    Solche Kappungsgrenzen werden vom Gesetzgeber zulässig verwendet, sofern er den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris, Rn. 34).
  • VGH Bayern, 23.10.2018 - 3 BV 16.382

    Verfassungsgemäßheit der Verringerung der Leistungsbezüge bei der

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    Da sich nach alledem für die besoldungsrechtliche Gesamtregelung plausible sachliche Gründe anführen lassen und kein Professor in der Gesamtbesoldung schlechter gestellt wird als vor der Systemumstellung, müssen wie im Besoldungsrecht generell Generalisierungen und Typisierungen sowie etwaige Friktionen und Mängel im Einzelfall hingenommen werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 23.10.2018 - 3 BV 16.382 - juris Rn. 39 m. w. N. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG Bremen, 10.04.2018 - 6 K 1040/15

    Leistungszulage - Alimentationsprinzip; Berufungsleistungsbezüge;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).
  • VG Bremen, 29.01.2019 - 6 K 717/16
    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    Es betrifft nicht nur den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt beim Eintritt in das Beamtenverhältnis, sondern beinhaltet auch die Anerkennung und rechtliche Absicherung des Beförderungserfolges, den der Beamte bei der Bestenauslese aufgrund von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erlangt hat (BVerfG, Beschl. v. 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16

    Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
    Der Wechsel der Klageart gilt gemäß § 264 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO nicht als Klageänderung (BVerwG, Urteil vom 21.09.2017 - 2 C 30/16 - juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 5/18

    Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge; Verfassungsmäßigkeit des BesG SH

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